Die Frage kommt seit dem Sommer in fast jedem Gespräch, meistens beunruhigt: „Muss ich jetzt unter jeden Beitrag schreiben, dass KI beteiligt war?“
Kurz: nein. Aber es lohnt sich zu wissen, wo die Grenze verläuft — vor allem, weil die Regeln der Plattformen und die des Gesetzgebers zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Das hier ist keine Rechtsberatung. Ich bin keine Anwältin, sondern Social-Media-Betreuerin. Was hier steht, ist mein Arbeitsstand nach öffentlich zugänglichen Quellen, kein Rechtsrat für deinen Fall. Wenn bei dir etwas davon knapp wird — Bilder mit echten Menschen, ein Chatbot auf der Seite, ein reguliertes Fachgebiet —, frag eine Anwältin für IT- und Medienrecht. Eine Stunde dort ist billiger als jede Abmahnung.
Die kurze Antwort
Wenn du KI zum Zuarbeiten benutzt und deine Beiträge selbst prüfst und freigibst, ändert sich für dich praktisch nichts. Kennzeichnungspflichtig wird es dort, wo Menschen getäuscht werden könnten: bei täuschend echten Bildern, Stimmen und Videos — und bei Chatbots, die für Menschen gehalten werden können.
Was seit dem 2. August 2026 gilt
An diesem Tag sind die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung anwendbar geworden — Artikel 50 des sogenannten AI Act. Die Verordnung selbst ist älter, dieser Teil hatte eine lange Übergangsfrist.
Sie unterscheidet zwei Rollen. Anbieter sind die, die die Systeme bauen — OpenAI, Google, Meta. Betreiber sind die, die sie benutzen. Du bist Betreiberin, und für Betreiber ist die Liste deutlich kürzer.
Den Anbietern schreibt die Verordnung unter anderem vor, KI-Ausgaben maschinell lesbar zu markieren; für Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, gibt es dafür noch eine Frist bis Dezember 2026. Das ist deren Baustelle, nicht deine — merken musst du dir davon nur, dass Dateien künftig oft ein unsichtbares Herkunftszeichen mitbringen, an dem die Plattformen sie erkennen.
Die drei Fälle, die dich betreffen können
Täuschend echte Bilder, Videos, Stimmen. Wenn KI Menschen, Orte oder Ereignisse so darstellt, dass es für echt gehalten werden kann, muss offengelegt werden, dass es künstlich ist. Das ist der klassische Deepfake-Fall — und er fängt früher an, als viele denken: ein generiertes „Kundenfoto“, eine geklonte Stimme im Reel, ein Vorher-Nachher, das es nie gab.
Ein Chatbot auf deiner Seite. Wer mit einem System schreibt oder spricht, muss von Anfang an wissen, dass kein Mensch antwortet. Ein Satz im ersten Fenster genügt.
Texte über Themen von öffentlichem Interesse. Das zielt auf Nachrichten und gesellschaftliche Debatten, nicht auf deinen Beitrag über drei Fehler bei der Ernährungsumstellung. Und selbst dort entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und die Verantwortung dafür trägt.
Was ausdrücklich nicht gemeint ist
Ein Entwurf, den du dir hast schreiben lassen, den du überarbeitest und freigibst, ist nach allem, was ich dazu lese, kein Fall für ein Etikett. Ebenso wenig:
- Rechtschreibung, Kürzen, Umformulieren
- Untertitel und Transkripte
- Überschriften-Vorschläge, Ideensammlungen, Sortieren
- übliche Bildbearbeitung — Licht, Ausschnitt, Retusche
- Bilder, die offensichtlich keine Fotos sind: Illustrationen, Grafiken, Muster
Der rote Faden dahinter ist gut zu merken: Es geht um Täuschung, nicht um Beteiligung. Nicht die Frage „War KI im Spiel?“, sondern „Könnte jemand das für echt halten, was nicht echt ist?”
Die Plattformen sind die strengere Instanz
Das ist der Teil, der im Alltag tatsächlich zählt. Instagram, TikTok, YouTube und LinkedIn haben eigene Regeln, die älter und breiter sind als das Gesetz, und beide gelten nebeneinander.
Praktisch heißt das: Beim Hochladen gibt es einen Schalter für KI-Inhalte. Meta und TikTok erkennen an den Herkunftszeichen in der Datei oft selbst, dass etwas generiert wurde, und setzen das Etikett automatisch. YouTube verlangt die Angabe bei realistischen, wesentlich veränderten Inhalten.
Wer den Schalter nicht benutzt, obwohl er müsste, riskiert keine Abmahnung, sondern etwas viel Unangenehmeres: dass die Plattform es selbst bemerkt und der Beitrag an Reichweite verliert.
Meine Hausregel
Ich halte es in der Betreuung so — nicht als Rechtsauslegung, sondern weil es sich bewährt hat:
Alles, was so aussieht wie eine Aufnahme aus deinem Leben, ist eine. Kein generiertes Porträt von dir, keine erfundenen Räume, keine synthetische Stimme unter deinem Namen. Nicht wegen der Verordnung, sondern weil der ganze Kanal davon lebt, dass man dir glaubt.
Generierte Illustrationen kennzeichne ich trotzdem, wenn sie prominent stehen. Kostet nichts und nimmt jede Diskussion vorweg.
Und bei Texten steht ein Mensch dahinter. Immer. Das ist ohnehin die Arbeitsweise — wie das aussieht, steht im Text über KI als Zuarbeit.
Wie man kennzeichnet, ohne dass es nach Rückzieher klingt
Nicht als Kleingedrucktes und nicht als Entschuldigung. Ein sachlicher Satz am Ende der Bildunterschrift reicht: „Illustration mit KI erstellt.“ Oder, wenn es passt, offensiv: „Dieses Bild ist generiert — hier kannst du sehen, woran man das erkennt.“
Aus der Pflicht wird damit ein Beitrag. Deine Zielgruppe ist bei dem Thema unsicher; jemand, der offen damit umgeht, wirkt souverän, nicht verdächtig.
Was passiert, wenn man es ignoriert
Die Verordnung sieht empfindliche Bußgelder vor — die Zahlen, die durch die Presse gingen, zielen allerdings auf Konzerne, nicht auf Einzelunternehmerinnen. Das realistische Risiko für dich liegt woanders: bei Wettbewerbsrecht und Irreführung, wenn ein generiertes Bild als echtes Ergebnis durchgeht, und beim Vertrauen deiner Leserinnen, wenn es jemand bemerkt.
Der Vertrauensschaden ist der teurere von beiden und der einzige, gegen den keine Versicherung hilft.
Wenn du es für deinen Kanal durchgehen willst
Im Erstgespräch schauen wir konkret auf das, was du veröffentlichst, und sortieren, was unkritisch ist und was ein Etikett braucht. Dreißig Minuten, kostenlos. Für alles, was darüber hinausgeht, gilt der Kasten ganz oben.