Allgemeine Geschäftsbedingungen
Was gilt, wenn wir zusammenarbeiten. In der Sprache, die das Gesetz verlangt — aber so kurz, wie es geht, und ohne Klauseln, die sich gegen dich richten.
§ 1 Wer hier Vertragspartnerin ist
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Hannah Steinrock
FemAera
Hauptstr. 95
67149 Meckenheim
— im Folgenden „ich" — und dir als Auftraggeberin. Abweichende Bedingungen deinerseits werden nur Vertragsbestandteil, wenn ich ihnen ausdrücklich in Textform zustimme. Weicht das dir übersandte individuelle Angebot von diesen Bedingungen ab, geht das Angebot vor.
Meine Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen. Unternehmerin bist du, wenn du den Vertrag in Ausübung deiner bereits aufgenommenen gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt (§ 14 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht deshalb nicht, und alle Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer.
Bitte sag mir vor dem Angebot, ob dein Gewerbe angemeldet beziehungsweise deine selbstständige Tätigkeit aufgenommen ist. Das ist keine Förmlichkeit: Wer noch nicht gestartet ist, gilt rechtlich als Verbraucherin — dann müsste ich dich zuerst über dein Widerrufsrecht belehren, bevor wir etwas vereinbaren. Wir klären das in einem Satz, und danach wissen wir beide, woran wir sind.
§ 2 Wie ein Vertrag zustande kommt
Die Darstellungen der Angebote auf dieser Internetseite sind kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Einladung, mit mir Kontakt aufzunehmen. Über diese Seite kann nichts verbindlich gebucht werden.
Der übliche Weg ist: Wir sprechen — meist in einem kostenlosen Erstgespräch von etwa dreißig Minuten. Danach schicke ich dir ein individuelles Angebot in Textform, das Leistungsumfang, Preis und Laufzeit benennt. Der Vertrag kommt zustande, wenn du dieses Angebot in Textform annimmst, etwa per E-Mail. Das Erstgespräch selbst ist kostenlos und begründet keine Verpflichtung — für keine von uns beiden.
§ 3 Was ich schulde
Der Umfang meiner Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Je nach gebuchtem Weg umfasst er insbesondere:
- Fundament — Strategie, Überarbeitung deiner Profile, Themenplan und Kameraprobe, einmalig zu Beginn einer Zusammenarbeit.
- Monatliche Betreuung — Contentplanung, Erstellung von Grafiken, Texten und Videos, Veröffentlichung und monatliche Auswertung im Umfang des gebuchten Pakets.
- 1:1 Session — Vorbereitung, zwei Stunden gemeinsame Arbeit und eine schriftliche Zusammenfassung danach.
- Personal Branding — Positionierung, Haltung und Themen, Auftritt und Bildsprache sowie ein halber Fototag vor Ort einschließlich Auswahl und Bearbeitung.
Ich schulde die Arbeit, nicht den Erfolg. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag nach § 611 BGB. Ich arbeite sorgfältig und nach fachlichem Standard, aber ich sichere keine Reichweite, keine Followerzahl, keine Anfragen und keinen Umsatz zu — das kann niemand seriös, weil die Plattformen ihre Regeln jederzeit ändern und niemand von uns Einfluss darauf hat. Wer dir etwas anderes verspricht, verspricht zu viel.
Ich darf Dritte hinzuziehen, etwa für Schnitt oder Grafik. Deine Ansprechpartnerin und Vertragspartnerin bleibe in jedem Fall ich; für die Leistung dieser Dritten stehe ich wie für eigene ein.
Leistungen, die im Angebot nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. Wünschst du sie zusätzlich, vereinbaren wir sie vorher gesondert. Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines Monats verfallen am Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen — es sei denn, sie sind aus einem Grund unterblieben, den ich zu vertreten habe.
§ 4 Was du beitragen musst
Ein Social-Media-Kanal lässt sich nicht ohne dich betreuen. Damit ich arbeiten kann, brauche ich von dir:
- die vereinbarten Inhalte, Bilder, Videos und Informationen rechtzeitig und in brauchbarer Qualität;
- die für die Veröffentlichung nötigen Zugänge zu deinen Kanälen oder eine entsprechende Berechtigung;
- Rückmeldungen und Freigaben innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der Entwurf als freigegeben, sofern ich dich bei der Vorlage darauf hingewiesen habe;
- am Drehtag einen geeigneten Ort und die vereinbarte Zeit.
Kommst du diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich die Termine entsprechend. Entstehen mir dadurch nachweisbare Mehrkosten, kann ich sie dir in Rechnung stellen. Die Vergütung bleibt im Grundsatz unberührt — ich halte die vereinbarte Zeit für dich frei, auch wenn kein Material eintrifft. Anzurechnen ist entsprechend § 615 Satz 2 BGB, was ich dadurch an Aufwendungen erspare und was ich in dieser Zeit anderweitig verdiene oder zu verdienen böswillig unterlasse.
§ 5 Termine, Absagen und Ausfall
Termine für Sessions, Fototermine und Drehtage vereinbaren wir verbindlich. Für Absagen gilt:
- bis vierzehn Tage vor dem Termin: kostenfrei;
- ab dem dreizehnten bis zum siebten Tag vor dem Termin: fünfzig Prozent des auf den Termin entfallenden Honorars;
- ab dem sechsten Tag vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen: einhundert Prozent des auf den Termin entfallenden Honorars.
Von diesen Beträgen ziehe ich ab, was ich mir durch den Ausfall an Aufwendungen erspare — etwa Fahrt-, Übernachtungs- und Materialkosten — sowie das, was ich in der frei gewordenen Zeit anderweitig verdiene oder zu verdienen böswillig unterlasse. Der Nachweis, dass mir kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dir darüber hinaus ausdrücklich vorbehalten. Umgekehrt kann ich einen nachweislich höheren Schaden geltend machen. Bereits angefallene Kosten Dritter — etwa eine gebuchte Unterkunft, die sich nicht mehr stornieren lässt — trägst du in tatsächlicher Höhe.
Findet ein Termin aus einem Grund nicht statt, den keine von uns zu vertreten hat — Krankheit, Unwetter, Ausfall der Verkehrsmittel —, suchen wir unverzüglich einen Ersatztermin. Ein Ausfallhonorar fällt dann nicht an. Muss ich einen Termin absagen, biete ich dir zwei Ersatztermine innerhalb von vier Wochen an; kommt keiner zustande, wird der betreffende Anteil erstattet.
§ 6 Preise, Anreise und Zahlung
Es gelten die Preise aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.
Anreise. Drehtage im Umkreis von einhundert Kilometern um meinen Sitz sind in den Paketen enthalten. Darüber hinaus berechne ich 0,60 Euro je Kilometer für die einfache Strecke ab dem einhundertersten Kilometer. Ab dreihundert Kilometern kommt eine Übernachtung nach Beleg hinzu. Beides steht vor dem Start im Angebot.
Fälligkeit. Einmalige Leistungen — Fundament, 1:1 Session, Personal Branding — sind nach Rechnungsstellung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Abzug fällig. Monatliche Pakete rechne ich zum Monatsbeginn für den laufenden Monat ab, ebenfalls zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen. Bei Aufträgen über eintausend Euro kann ich eine Anzahlung von bis zu fünfzig Prozent verlangen; sie wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
Verzug. Gerätst du in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verzugszins beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, dazu kommt die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Bleibt eine fällige Zahlung nach einer Mahnung mit angemessener Frist aus, kann ich die weitere Arbeit bis zum Ausgleich zurückstellen; ich kündige das vorher an.
§ 7 Laufzeit und Kündigung der monatlichen Betreuung
Die monatliche Betreuung wird mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten geschlossen, gerechnet ab dem im Angebot genannten Startmonat. Der Grund ist fachlich und nicht kaufmännisch: Vor Ablauf von drei Monaten lässt sich nicht beurteilen, ob eine Strategie trägt.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft die Betreuung unbefristet weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Eine Kündigung per E-Mail genügt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für mich insbesondere vor, wenn du trotz Aufforderung und angemessener Frist wiederholt keine Mitwirkung leistest oder Inhalte verlangst, die gegen Recht oder gegen die Regeln der Plattformen verstoßen.
Nach Ende der Zusammenarbeit übergebe ich dir die für deine Kanäle erstellten Inhalte in einem gängigen Format und gebe erhaltene Zugänge zurück. Zugangsdaten lösche ich; du solltest sie zusätzlich selbst ändern. Meine Arbeitsdateien — Projektdateien des Schnittprogramms, Rohmaterial, Vorlagen — bewahre ich sechs Monate auf und lösche sie danach, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 8 Nutzungsrechte an den Ergebnissen
Mit der vollständigen Bezahlung der jeweiligen Leistung erhältst du an allen für dich erstellten Inhalten — Grafiken, Texte, Fotos, Videos, Konzepte, Vorlagen — ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Bewerbung und Darstellung deines Unternehmens, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung.
Vor der vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte bei mir. Eine Weiterübertragung an Dritte oder eine Unterlizenzierung zu deren eigener Vermarktung ist nicht umfasst; sprich mich an, wenn du das brauchst, dann regeln wir es.
Rohmaterial — ungeschnittene Videodateien, nicht ausgewählte Aufnahmen, Projektdateien — ist nicht Vertragsgegenstand und wird nicht herausgegeben, sofern es nicht ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.
Referenznennung
Ich darf die für dich erstellten Arbeiten unter Nennung deines Namens als Referenz in meinem Portfolio, auf dieser Internetseite und in meinen eigenen Kanälen zeigen — es sei denn, du widersprichst. Der Widerspruch ist jederzeit formlos möglich und kostet nichts; ich entferne die Referenz dann innerhalb von vierzehn Tagen. Aufnahmen, auf denen du als Person zu erkennen bist, zeige ich nur mit deiner ausdrücklichen, gesonderten Einwilligung.
§ 9 Deine Inhalte, deine Verantwortung
Für die Inhalte, die du mir zur Verfügung stellst, bist du verantwortlich. Du sicherst zu, dass du über die erforderlichen Rechte verfügst — Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, einschließlich der Einwilligung abgebildeter Personen — und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Werde ich deswegen von Dritten in Anspruch genommen, stellst du mich von diesen Ansprüchen frei, soweit du die Rechtsverletzung zu vertreten hast.
Für die Richtigkeit fachlicher Aussagen in deinen Beiträgen bist du verantwortlich. Das gilt besonders, wenn du in einem Bereich mit besonderen Werberegeln tätig bist — Gesundheit, Heilkunde, Ernährung, Finanzen. Ich weise dich auf erkennbare Probleme hin, ersetze aber keine fachliche oder rechtliche Prüfung.
Werbliche Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Ich kennzeichne, was ich für dich erstelle, entsprechend den Vorgaben — die Verantwortung für die Einhaltung auf deinem Kanal bleibt bei dir als Betreiberin.
Für die Verfügbarkeit der Plattformen, für Änderungen ihrer Regeln und Algorithmen sowie für Sperrungen oder Löschungen durch die Plattformen kann ich nicht einstehen.
§ 10 Vertraulichkeit
Ich behandle alles, was ich in der Zusammenarbeit über dein Unternehmen erfahre, vertraulich — Zahlen, Pläne, Kundendaten, Zugänge — und gebe es nicht an Dritte weiter. Das gilt auch nach dem Ende der Zusammenarbeit zeitlich unbegrenzt. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, sowie Auskünfte, zu denen ich gesetzlich verpflichtet bin. Dieselbe Pflicht trifft dich hinsichtlich meiner Arbeitsweise, Vorlagen und Preise, soweit sie nicht ohnehin öffentlich sind.
Erhaltene Zugangsdaten verwende ich ausschließlich für den vereinbarten Zweck und bewahre sie in einem Passwortmanager auf. Wo die Plattform es zulässt, arbeite ich lieber über eine Rollenberechtigung als über dein persönliches Passwort — das ist für uns beide sicherer.
§ 11 Haftung
Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst — einer sogenannten Kardinalpflicht —, ist meine Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zu deinem Nachteil ist damit nicht verbunden.
Für den Verlust von Daten hafte ich nur in dem Umfang, in dem er auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre. Bitte sichere Material, das dir wichtig ist, zusätzlich selbst.
§ 12 Datenschutz
Wie ich mit personenbezogenen Daten umgehe, steht in der Datenschutzerklärung. Verarbeite ich in deinem Auftrag personenbezogene Daten deiner Kundinnen und Kunden — etwa beim Community-Management —, schließen wir vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ich lege ihn dir unaufgefordert vor.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
Für laufende Verträge gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Sie ändert sich nicht dadurch, dass ich diese Bedingungen auf der Internetseite neu fasse.
Möchte ich die Bedingungen für eine laufende monatliche Betreuung ändern, biete ich dir die neue Fassung mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform an. Sie gilt nur, wenn du ihr ausdrücklich zustimmst — ein Schweigen deinerseits ist keine Zustimmung. Stimmst du nicht zu, läuft der Vertrag unverändert zu den bisherigen Bedingungen weiter. Das ordentliche Kündigungsrecht bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bist du Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist mein Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Absprachen haben in jedem Fall Vorrang.
Fragen zu einzelnen Punkten beantworte ich gern —info@femaera.de.
Stand: 1. September 2026